Schon bei der Reha-Antragsstellung sollte jeder von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und seine favorisierte Klinik angeben. Dann geht’s ganz einfach zur Wunschklinik.
Jeder Patient, dessen Erwerbsfähigkeit gefährdet bzw. gemindert ist oder dem eine Pflegebedürftigkeit droht, hat Anspruch auf eine Rehabilitation. Chronisch kranken Menschen ermöglicht sie die Teilhabe an der Gemeinschaft. Für viele sind die bürokratischen Zugänge zu einer Reha jedoch hoch. Gemäß dem Motto des diesjährigen Deutschen Reha-Tages „Zugangswege – so geht’s zur Reha“, erklären die Paracelsus Rehabilitationskliniken Deutschland, wie einfach der Weg zur favorisierten Wunschklinik sein kann.
Für die Wahl der passenden Reha-Einrichtung kann man sich zunächst auf der Website der Paracelsus-Kliniken informieren oder bundesweit über das Online-Portal „Meine Rehabilitation“. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden.
Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen
Wer sich für eine Rehamaßnahme und eine Klinik entschieden hat, sollte den Sozialdienst im Krankenhaus, die involvierte Beratungsstelle oder den eigenen Hausarzt rechtzeitig darüber informieren. Wer den Reha-Antrag selbst ausfüllt, sollte bereits auf dem Antrag die favorisierte Klinik angeben, die im Reha-Antrag ausdrücklich abgefragt wird. Somit kann jeder seine Wunschklinik selbst auswählen und sollte dieses Recht auch in Anspruch nehmen.
Zum Wunschkonzert wird die Regelung trotzdem nicht. „Da es um eine hochqualitative medizinische Behandlung geht, muss die gewünschte Reha-Einrichtung in der Lage sein, die Behandlung der Patienten auch tatsächlich durchzuführen. Außerdem muss sie einen Belegungsvertrag der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können. Alle unsere Kliniken werden von der Deutschen Rentenversicherung belegt. Daher war der Weg, in eine der neun Paracelsus Reha-Kliniken zu gelangen noch nie so einfach“, erklärt Jan Kiemele, COO der Paracelsus Rehabilitationskliniken Deutschland GmbH.
Auswahl von Wunschklinik gesetzlich gestärkt
Vielfach ist gar nicht bekannt, dass bereits seit 2001 jeder Patient laut § 8 des Sozialgesetzbuches IX das Recht hat, seine Reha-Klinik selbst auszusuchen. Durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch VI hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Patientenrechte am Mitspracherecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung weiter gestärkt.
Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch macht, dem werden vom Computer der Rentenversicherung automatisch vier Rehaeinrichtungen zur Auswahl vorgeschlagen. Trifft der Patient keine Entscheidung, wird die Einrichtung genommen, die an erster Stelle genannt ist. Bedeutet: Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht im Reha-Antrag keinen Gebrauch macht, wird die Kostenzusage für eine andere als für die gewünschte Klinik erhalten.