Zum 1. März 2023 sind die Masken- und Testpflichten weitgehend entfallen. In dieser Übergangsphase besteht auch für unsere Klinik die Herausforderung darin, zu einer gewissen Normalität im Umgang mit Atemwegserkrankungen zurückzukehren, gleichzeitig weiter mit Vorsicht zu agieren und bei gehäuftem Auftreten mit angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu reagieren.
Unsere bisherigen „Corona-FAQs“ entfallen. Die derzeitigen Regelungen sehen folgendermaßen aus:
Besuche
Besuche sind in unserer Klinik möglich, jedoch ausschließlich mit FFP2-Maske. Außerdem möchten wir darum bitten, auf Besuche zu verzichten, wenn die Besucher/innen Erkältungssymptome bei sich feststellen.
Testungen
- Es muss keine routinemäßige Testung von Mitarbeitern und Patienten sowie Besuchern erfolgen.
- Besucher müssen keinen Testnachweis mehr erbringen, um die Klinik betreten zu können.
- Bei Patienten mit Symptomen einer Atemwegserkrankung besteht nach ärztlicher Abwägung und unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation weiterhin die Möglichkeit, SARS-Cov-2 in die Differentialdiagnostik einzubeziehen (z.B. mittels Multiplex-PCR).
- Zudem kann anlassbezogen, z.B. im Ausbruchsfall, in Abstimmung mit der Krankenhaushygiene ein geeignetes Testprozedere für Patienten und ggf. auch für Mitarbeitende festgelegt werden.
Masken
- Besucher und Patienten der Ambulanz müssen beim Betreten der Klinik eine FFP2-Maske tragen.
- Mitarbeitende setzen persönliche Schutzausrüstung (u.a. Masken) nur noch ein, wenn ein Infektions- oder Verdachtsfall vorliegt.
Meldepflicht
Die Meldepflichten bleiben im Falle eines Nachweises erhalten.
Neben diesen grundsätzlichen Festlegungen kann situationsbedingt auch anders agiert werden, z.B. im Rahmen eines Ausbruchgeschehens.