Leitlinien gelten als Handlungsempfehlungen für Ärzt*innen, Pflegekräfte und andere Fachleute im Gesundheitswesen, bei der Diagnose und Behandlung einer Erkrankung. Sie sollen dazu beitragen, dass Patient*innen angemessen und nach dem neuesten Stand der Forschung behandelt und versorgt werden.
Unter der federführenden Leitlinienkoordination von Prof. Dr. Günter Höglinger, Direktor der Neurologischen Klinik des LMU Klinikums München, und Prof. Dr. Claudia Trenkwalder, Ärztin und Leiterin des Kompetenznetzwerks Parkinson und Bewegungsstörungen der Paracelsus-Elena-Klinik Kassel, erschien kürzlich die neue Leitlinie zur Parkinson-Krankheit. Sie beinhalt Neuerungen zu Diagnostik und Therapie sowie zu Begrifflichkeiten.
Bislang wurden die Begriffe „Parkinson-Krankheit“ und „Idiopathisches Parkinson-Syndrom“ meist als Synonym verwendet. Gleich zu Beginn der neuen Leitlinie empfiehlt das Autorenteam jedoch, künftig den allgemeineren Begriff „Parkinson-Krankheit“ zu verwenden. Denn: „In denen letzten Jahren wurde immer klarer, dass eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Fällen eben nicht idiopathisch ist, sondern vor allem durch genetische Varianten bzw. Mutationen entsteht und damit sehr wohl auf einer konkreten Ursache beruht“, sagt Prof. Dr. Claudia Trenkwalder.
Neuerungen zur Diagnostik weist die Leitlinie unter anderem dadurch auf, dass zur Diagnose der Parkinson-Krankheit fortan die MDS (International Parkinson and Movement Disorder Society)-Diagnosekriterien von 2015 heran gezogen werden sollen, anstelle der hierzulande noch oft verwendeten „Parkinson’s UK Brain Bank“-Kriterien.
Zudem wird empfohlen, nicht-motorische Symptome und mögliche Frühsymptome wie eine Riechstörung oder REM-Schlafverhaltensstörung mithilfe von gezielten Untersuchungen in die Parkinson-Diagnostik mit einzubeziehen und die Befunde zur Prognoseabschätzung heranzuziehen.
Bei den Therapieempfehlungen wurden sämtliche möglichen Parkinsonsymptome berücksichtigt; das heißt nicht nur die breite Palette der motorischen Symptome, sondern auch Schlafstörungen, Schmerzen, Sprech- oder Schluckstörungen sowie Begleitsymptome, wie zum Beispiel Blasenfunktionsstörungen oder Blutdruckabfall beim Aufstehen (orthostatische Hypotonie). Die Mehrzahl der aufgeführten Behandlungsoptionen wurde teilweise modifiziert, durch neue Evidenz gesichert und durch neue Inhalte ergänzt. „Wichtig ist vor allem, die Therapie rechtzeitig, altersgerecht, effizient und entsprechend den individuellen Therapiezielen zu beginnen“, betont Prof. Trenkwalder. „Dafür ist die Veröffentlichung der neuen Leitlinien als stetige Handlungsempfehlung unerlässlich.“
Herausgeberin der Leitlinie ist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Am Konsensusprozess waren weitere 19 Fachgesellschaften, Berufsverbände und Organisationen beteiligt, auch aus Österreich und der Schweiz.
Die neuen Leitlinien finden Sie hier.