Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA und der Paracelsus Rehabilitationskliniken GmbH (nachfolgend „Paracelsus Akut“ und „Paracelsus Reha“ genannt)
Ein Teil unserer Bemühungen ist dieses Beschwerdeverfahren, das wir eingerichtet haben, um in einem transparenten Verfahren Beschwerden nachzugehen und – so diese berechtigt sind – Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir auf der Grundlage der Erkenntnisse, die wir aus eingehenden Hinweisen gewinnen, unsere eigenen Prozessabläufe sowie die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten stets weiter verbessern. Die nachfolgende Verfahrensordnung informiert Sie über den Ablauf unseres LkSG-Beschwerdeverfahrens für die Paracelsus Akut und die Paracelsus Reha.
Welchen Zweck verfolgt das Beschwerdeverfahren?
Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder jeder Personengruppe die Möglichkeit bieten, auf Verstöße der Paracelsus Akut oder der Paracelsus Reha oder deren Lieferanten gegen Vorschriften des LkSG (LkSG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) aufmerksam zu machen.
Welches Ziel verfolgt das Beschwerdeverfahren?
Das Beschwerdeverfahren soll helfen, menschenrechtrechtliche oder umweltbezogene Risiken früh zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Sollte bereits ein Schaden eingetreten sein, soll das Beschwerdeverfahren helfen, Abhilfe zu schaffen und für die Zukunft erforderliche Präventionsmaßnahmen zu etablieren.
An wen richtet sich die Möglichkeit, Hinweise oder Beschwerden geben zu können?
Das LkSG-Beschwerdeverfahren ermöglicht es allen Personen Hinweise zu geben oder Beschwerden einzureichen, die einen Verstoß gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten wahrgenommen haben. Das LkSG-Beschwerdeverfahren kann aber auch von Personen genutzt werden, die den Verdacht haben, dass ein menschenrechtlicher Verstoß oder eine umweltbezogene Gefahr besteht bzw. ein Schaden zeitnah eintreten wird.
Wie kann ich eine Beschwerde abgeben?
- Per E-Mail: lksg.beschwerde@tsambikakis.com
- Per Telefon: +49 221 – 33 77 23-0 (während üblicher Bürozeiten)
- Per Post:
Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
LkSG-Beschwerdestelle
Agrippinawerft 30
50678 Köln - Über das Web-Portal: https://tsambikakis.lksg-beschwerde.eu
- Über den QR-Code:
Werden auch anonyme Beschwerden entgegengenommen?
Ja, anonyme Beschwerden werden entgegengenommen und bearbeitet. Wenn Sie das Web-Portal nutzen, ist auch eine anonyme Kommunikation zwischen Ihnen und der Beschwerdestelle möglich. Der QR-Code erleichtert den Zugriff auf das Beschwerdeverfahren vom Smartphone aus. So muss niemand von einem dienstlichen Computer eine Internetseite von Tsambikakis & Partner öffnen.
Wer bearbeitet meine Beschwerde?
Paracelsus Akut und Paracelsus Reha beteiligen sich am Tsambikakis LkSG-Beschwerdeverfahren. Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Köln, Berlin, Frankfurt a.M. und Hamburg. Die Kanzlei verfügt zusätzlich über besondere Expertise im Bereich Compliance. Sie berät Unternehmen insbesondere auch zu den rechtlichen Anforderungen des LkSG und seiner praktischen Umsetzung. Daher lassen Paracelsus Akut und Paracelsus Reha das Beschwerdeverfahren extern rechtlich begleiten. Beide Gesellschaften haben hierfür erforderliche Verträge mit der Kanzlei Tsambikakis & Partner geschlossen und das LkSG-Beschwerdeverfahren dorthin ausgelagert.
Entsprechend den Vorgaben des LkSG werden alle Beschwerden unabhängig und nicht an Weisungen gebunden bearbeitet. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Beschwerdeverfahren tätig werden, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Rechtsanwälte prüfen auch mindestens einmal jährlich die Funktionsfähigkeit des Beschwerdeverfahrens. Anlassbezogen erfolgen zusätzliche Überprüfungen. Die beteiligten Rechtsanwälte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und auch praktischen Erfahrungen. Sie werden regelmäßig geschult. Paracelsus Akut und Paracelsus Reha stellen gemeinsam mit Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte sicher, dass die Beschwerdestelle über ausreichende zeitliche Ressourcen verfügt.
Was geschieht, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis im LkSG-Beschwerdeverfahren eingegangen ist?
- Als erstes erhält der Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung.
- Tsambikakis & Partner hält Kontakt zum Beschwerdeführer während der Dauer der Fallbearbeitung.
- Tsambikakis & Partner erörtert den mitgeteilten Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht mit dem Beschwerdeführer.
- Wenn erforderlich stellt Tsambikakis & Partner Rückfragen, um einen Sachverhalt in tatsächlicher und/ oder rechtlicher Hinsicht besser einzugrenzen.
- Tsambikakis & Partner teilt den Sachverhalt und die rechtliche Bewertung der von Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha benannten Stelle mit. Dort wird geprüft, ob tatsächlich ein menschenrechtrechtliches oder umweltbezogenes Risiko vorliegt. Dabei wird sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf unmittelbare Lieferanten abgestellt. Im Falle des Vorliegens eines Verstoßes ergreifen Paracelsus Reha bzw. Paracelsus Akut die erforderlichen Maßnahmen und setzen diese um.
- Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha prüft, ob die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen vollständig erfolgt ist.
- Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha teilt das Ergebnis der internen Prüfung Tsambikakis & Partner mit.
- Sodann nimmt die Beschwerdestelle Kontakt zum Beschwerdeführer und unterrichtet diesen über ermittelte Ergebnisse und ergriffene Maßnahmen. Der Beschwerdeführer wird auch dann unterrichtet, wenn seine Beschwerde unbegründet war, so dass keine weitergehenden Maßnahmen einzuleiten waren.
Wer trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren?
Das Beschwerdeverfahren ist für Beschwerdeführer kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha getragen.
Genießen Beschwerdeführer einen besonderen gesetzlichen Schutz?
Ja, im Rahmen des LkSG-Beschwerdeverfahrens wird die Identität von Beschwerdeführern geschützt. Die Identität von Beschwerdeführern wird also nur mit deren Zustimmung gegenüber Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha offengelegt. Gegenüber Beschwerdeführern findet keine Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde statt.
Zum Schutz der Identität von Beschwerdeführern ist sichergestellt, dass der Gegenstand einer Beschwerde nur einem kleinen Kreis von Personen in der Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha bekannt gegeben wird. Alle Unterlagen des Beschwerdeverfahrens werde außerhalb der Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha im Rahmen des anwaltlichen Mandats von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB aufbewahrt und gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Informationen aus einer Beschwerde werden der Paracelsus Akut bzw. Paracelsus nur in dem Umfang zugänglich gemacht, der für die Bearbeitung der Beschwerde unerlässlich ist.
Entstehen Kosten durch die Einreichung einer Beschwerde?
Nein, alle Kosten rund um das Beschwerdeverfahren werden von der Paracelsus Akut bzw. Paracelsus Reha getragen.
Gibt es ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von Streitfragen?
Nein, etwaige Streitigkeiten können im Rahmen der gesetzlich für solche Fälle vorgesehenen Möglichkeiten beigelegt werden.
Sind alle Ihre Fragen rund um das LkSG-Beschwerdeverfahren beantwortet?
Falls nicht, dann wenden Sie sich – auch im Vorfeld einer möglichen Beschwerde – vertraulich an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Tsambikakis & Partner mbB. Am besten erreichen Sie uns per Telefon unter 0221 – 33 77 23-0 (während üblicher Bürozeiten) oder per E-Mail an beschwerde.lksg@tsambikakis.com .