Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Aufnahmekriterien hat das Zentralinstitut für Krankenhaushygiene (ZIKH) für elektive Patienten beschlossen:
- Vor Aufnahme Befragung auf mögliche COVID-19-Infektion und Temperaturmessung. Wird eine Frage mit Ja beantwortet oder eine erhöhte Temperatur gemessen, entscheidet der zuständige Arzt die weiteren Schritte in Absprache mit der Hygiene.
- Alle Mitarbeiter tragen einen Mundschutz (aus Stoff) immer bei Patientenkontakt und bei Kontakt zu Personal, wenn der Mindestabstand (1,5-2m) nicht eingehalten werden kann.
- Alle Patienten erhalten pro Tag einen Einmalmundschutz. Dabei sollten zuerst die Mundschutze mit Gummischlaufen ausgehändigt werden, um die Ressourcen der chirurgischen Mundschutze zu schonen.
- Alternativ können die Kliniken den Patienten Stoffmundschutze zum Selbstkostenpreis anbieten, wenn das organisiert werden kann.
- In Bundesländern mit genereller Mundschutzpflicht werden die Patienten im Aufnahmeanschreiben aufgefordert, selbst Mundschutze mitzubringen.
- Das Besuchsverbot hat weiterhin Bestand.
- Die Belegung der Patientenzimmer muss so erfolgen, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Betten (1,5-2m) gewährleistet ist. So können z.B. bestimmte Dreibettzimmer zukünftig nur mit maximal zwei Patienten belegt werden.
- Patienten aus Pflegeheimen oder aus Regionen mit akutem Ausbruchsgeschehen müssen vor Aufnahme abgestrichen und präemptiv isoliert werden.
- Eingriffe sollten vor Ort nach dem abschätzbaren Risiko geplant werden. Für einige Kliniken kann es sinnvoll sein, mit ambulanten Eingriffen und so sehr kurzer Liegedauer zu starten.