Antragstellung

Ihr Weg zu uns

Von zu Hause aus (Heilverfahren)

Jede medizinische Rehabilitation – auch Ihre stationäre Entwöhnungsbehandlung – muss von Ihnen selbst beantragt werden. Als Berufstätige/r richtet sich der Antrag an Ihre zuständige Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern („Reha vor Rente“), andernfalls ist Ihre Krankenkasse leistungspflichtig.

Das notwendige Formularpaket erhalten Sie über Ihre Suchtberatungsstelle, Ihre Krankenkasse oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Unterstützung bei der Beantragung einer Entwöhnungsbehandlung können Sie bei Ihrer Suchtberatungsstelle oder während Ihrer stationären Entgiftung an Ihrem Wohnort erhalten. Auch Ihr behandelnder Haus- bzw. Facharzt kann den Antrag stellen. Zusammen erstellen Sie einen Sozialbericht.

Den Unterlagen sollte eine fachlich begründete Stellungnahme Ihres Hausarztes/ Facharztes, der Sie am besten kennt, beigefügt werden. Die Stellungnahme sollte

  • Angaben zur Vorgeschichte,
  • Angaben über ambulante und/oder stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und Untersuchungsergebnissen,
  • Angaben über die aktuelle Symptomatik enthalten sowie
  • eine Begründung, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und eine stationäre Entwöhnungsbehandlung notwendig bzw. erfolgsversprechend ist.

Nahtlosverfahren

Eine weitere Zugangsmöglichkeit ergibt sich durch das „Nahtlosverfahren“. Während einer qualifizierten Entgiftung können Sie in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Klinik die stationäre Entwöhnung einleiten. Innerhalb von fünf Tagen muss Ihr Kostenträger über die Bewilligung der Maßnahme entscheiden. Ziel ist der nahtlose Übergang von der qualifizierten Entgiftung in die stationäre Entwöhnung. Sprechen Sie Ihren Sozialdienst an!

Hotline Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. bietet Patienten und Ratsuchenden eine kostenfreie, telefonische Beratung rund um das Thema Rehabilitation an. Insbesondere können Sie sich unter der Hotline Hilfestellung holen, wenn der Kostenträger Ihren Antrag auf stationäre Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung abgelehnt hat. Aber auch wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema „Wege in die Reha“ haben, hilft Ihnen der Arbeitskreis Gesundheit e.V. gerne weiter. 

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 100 63 50 erreichen Sie regelmäßig in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einen persönlichen Ansprechpartner. 

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von derzeit 250 Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen. Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Möglichkeiten stationärer Rehabilitationsmaßnahmen und über die gesetzlichen Ansprüche solcher Maßnahmen zu informieren. Mit Faltblättern und Broschüren zu verschiedenen Krankheitsbildern informiert der Verein Versicherte und Patienten und unterstützt bei grundlegenden Fragen der Beantragung und Kostenerstattung von stationären Reha-Maßnahmen.

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