Antragstellung

Wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre Rehabilitationsmaßnahme unsere Klinik in Bad Elster ausgesucht haben. Sie haben nach § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und damit wesentlichen Einfluss auf die Wahl Ihrer Reha-Klinik – ganz gleich, ob es sich bei Ihnen um eine Anschlussrehabilitation oder ein Heilverfahren handelt. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich.

Von zu Hause aus (Heilverfahren)

Sind Sie noch zu Hause, erfolgt die Antragsstellung in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt. Als Berufstätige/r richtet sich der Antrag an Ihre zuständige Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern („Reha vor Rente“) – andernfalls ist Ihre Krankenkasse leistungspflichtig.

Jeder Patient kann seine Maßnahme selbst beantragen, d. h. Sie können Ihren Antrag ohne den Umweg über einen niedergelassenen Arzt, bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie über Ihre Krankenkassen oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn Ihres Reha-Aufenthalts bei Ihrer Versicherung einreichen.

Aus dem Krankenhaus heraus (Anschlussrehabilitation)

In diesem Fall spricht man von einer Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) – beide Begriffe werden synonym verwendet. Der Sozialdienst des Krankenhauses wird Ihre Anschlussrehabilitation einleiten und Sie während der Antragstellung und der Auswahl der Klinik unterstützen.

Sobald uns eine Kostenzusage Ihrer Rentenversicherung bzw. Krankenkasse vorliegt, erhalten Sie schriftlich oder telefonisch Bescheid über den Beginn Ihrer Rehabilitation.

Im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgt die Aufnahme entweder direkt oder innerhalb von zwei Wochen. Nach bestimmten Therapien, z.B. nach Strahlentherapie, innerhalb von 5 Wochen.

Karriere

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